Für die IHK-Wahl 2024 kandidieren.

Wer kann kandidieren?

Jedes Mitglied der IHK Nürnberg für Mittelfranken, vom Kleingewerbetreibenden bis zum Vorstand eines Konzerns, kann als gewählte Vertreterin und gewählter Vertreter die Interessen des eigenen Wirtschaftszweigs in die IHK-Vollversammlung und in die regionalen IHK-Gremien vertreten. Wählbar ist, wer das aktive Wahlrecht ausüben darf und volljährig ist.

Vorlagen für die Erklärung einer Kandidatur konnten ab Freitag, 17. Mai 2024 heruntergeladen oder bei der IHK bestellt und bis Donnerstag, 11. Juli 2024 bzw. Montag, 29. Juli 2024 (Nachfrist für sechs regionale IHK-Gremien) beim Wahlausschuss eingereicht werden.

Das bringen Sie ein

  • Engagement, Expertise und Erfahrung

    Mit Ihrem einzigartigen Know-How engagieren Sie sich im Ehrenamt der IHK Nürnberg für Mittelfranken und unterstützen unser Netzwerk zuverlässig.
  • Ihre Zeit
    Sie nehmen an den Sitzungen der IHK-Vollversammlung (viermal jährlich) und der IHK-Gremien teil und bringen sich aktiv ein.

Ihr Weg zur Kandidatur

Hinweis:
Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie innerhalb von 1 bis 3 Arbeitstagen, nachdem Sie Ihre Erklärung zur Kandidatur bei der IHK-Wahl auf der Seite IHK-Wahl 2024 eingereicht haben.

IHK-Wahl-Service

Für allgemeine Fragen zur IHK-Wahl wenden Sie sich bitte an den Kunden-Service der IHK Nürnberg für Mittelfranken.

Ansprechpartner für konkrete Fragen zu Ihrer Kandidatur finden Sie unter Kontakt.