Häufig gestellte Fragen

Voraussichtlich ab 19. November 2024 bei den „Bekanntmachungen des Wahlausschusses“ auf dieser Seite.

Die für die IHK-Mitglieder öffentliche Auszählung findet vom 28. bis voraussichtlich 30. Oktober 8:00 bis 16:30 Uhr in der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Feuerbachsaal statt. Interessierte IHK – Mitglieder melden sich bitte am IHK-Empfang an.

Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken ist eine unternehmerische Organisation zur Wirtschaftsförderung. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit gesetzlichem Auftrag vertritt sie ausgleichend die Anliegen der gesamten Wirtschaft. Sie erbringt als unabhängige Selbstverwaltung der Wirtschaft Dienstleistungen für ihre Mitgliedsunternehmen, den Staat und die Region.

Die IHK setzt sich aus dem Ehrenamt, also der Vollversammlung, dem Präsidium und den regionalen IHK-Gremien, und dem Hauptamt zusammen. Die Arbeit der IHK basiert damit auf dem effektiven Zusammenspiel von Ehren- und Hauptamt.

Die Wahl der IHK-Vollversammlung, dem höchsten Entscheidungsorgan der IHK, fand in 6 Wahlgruppen statt. Jedes IHK-Mitglied wählte die Kandidaten seiner Wahlgruppe. Durch diese Einteilung ist sichergestellt, dass kein Wirtschaftszweig dominiert. Die Vollversammlung, das „Parlament der Wirtschaft“, ist damit das Spiegelbild der Branchen-Struktur.

Die Vollversammlung ist das oberste Organ der IHK und wird von allen IHK-Mitgliedern gewählt. Die Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Wirtschaftszweige bestimmen die Richtlinien der IHK-Arbeit, erlassen Rechtsvorschriften, legen die Höhe der Beitragszahlungen sowie der leistungsbezogenen Gebühren fest und beschließen den Wirtschaftsplan.

In die IHK-Vollversammlung werden 65 Mitglieder direkt gewählt, dazu treten die gewählten 14 Vorsitzenden der regionalen IHK-Gremien. Die Sitzverteilung in der IHK-Vollversammlung und in den Gremien spiegelt die wirtschaftliche Struktur Mittelfrankens wieder. Um das zu gewährleisten, sieht die Wahlordnung der IHK Nürnberg eine branchenorientierte Wahl in Wahlgruppen vor. Jede Wahlgruppe erhält die ihrer wirtschaftlichen Größe und Bedeutung entsprechende Anzahl an Sitzen.

  1. Industrie, Baugewerbe, 15 Sitze
  2. Energie, Ver- und Entsorgung, Landwirtschaft, Verkehr und Logistik, 5 Sitze
  3. Groß- und Außenhandel, Handelsvertreter, Einzelhandel, Hotellerie und Gastronomie, 15 Sitze
  4. Kreditinstitute, Versicherungen, Leasing, sonst. BAFIN-regulierte, 3 Sitze
  5. Information und Kommunikation, Kultur- und Kreativwirtschaft, Unternehmensberatung und -verwaltung und unternehmensnahe Dienstleistungen, 17 Sitze
  6. Technische- und Immobiliendienstleistungen, private und sonstige Dienstleistungen [soweit nicht anderweitig genannt], 10 Sitze

Die 14 regionalen IHK-Gremien repräsentieren die Wirtschaft vor Ort und stellen die flächendeckende Präsenz der IHK Nürnberg für Mittelfranken in der gesamten Wirtschaftsregion sicher. Sie unterstützen die Arbeit der IHK ehrenamtlich in den Bezirken und nehmen innerhalb der IHK die wirtschaftlichen Interessen ihrer Bezirke wahr.

Die regionalen IHK-Gremien werden jeweils für die Dauer der Wahlperiode von den IHK-Mitgliedern gewählt, die im Gremiumsbezirk ihren Sitz, eine Zweigniederlassung oder eine Betriebsstätte unterhalten. Die Mitglieder der IHK-Gremien wählen dann aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung. Die oder der Vorsitzende wird mit der Wahl zugleich Mitglied der IHK-Vollversammlung.

  • Ansbach
    Wahlgruppe Industrie (6 Mitglieder)
    Wahlgruppe Handel (8 Mitglieder)
    Wahlgruppe Kreditinstitute, Versicherungen (2 Mitglieder)
    Wahlgruppe Hotellerie und Gastronomie (1 Mitglied)
    Wahlgruppe Dienstleistungen und sonstige nicht erwähnte Wahlgruppen (5 Mitglieder)
  • Dinkelsbühl
    Wahlgruppe Industrie (8 Mitglieder)
    Wahlgruppe Handel (5 Mitglieder)
    Wahlgruppe Hotellerie und Gastronomie (2 Mitglieder)
    Wahlgruppe Dienstleistungen und sonstige nicht erwähnte Wahlgruppen (5 Mitglieder)
  • Erlangen
    Wahlgruppe Industrie (5 Mitglieder)
    Wahlgruppe Groß- und Außenhandel (2 Mitglieder)
    Wahlgruppe Einzelhandel (3 Mitglieder)
    Wahlgruppe Kreditinstitute (2 Mitglieder)
    Wahlgruppe Hotellerie und Gastronomie (2 Mitglieder)
    Wahlgruppe Information und Kommunikation, unternehmensnahe Dienstleistungen (4 Mitglieder)
    Wahlgruppe Sonstige Dienstleistungen, inkl. Verlage (6 Mitglieder)
  • Fürth
    Wahlgruppe Industrie, Bau, Energie, Versorgung (9 Mitglieder)
    Wahlgruppe Handel, Hotellerie, Gastronomie (7 Mitglieder)
    Wahlgruppe Kredit, Versicherung, Leasing (1 Mitglied)
    Wahlgruppe Dienstleistung (9 Mitglieder)
  • Hersbruck
    Wahlgruppe Industrie (3 Mitglieder)
    Wahlgruppe Handel (4 Mitglieder)
    Wahlgruppe Dienstleistungen mit allen übrigen nicht erwähnten Wahlgruppen (4 Mitglieder)
  • Herzogenaurach – Höchstadt a. d. Aisch
    Wahlgruppe Industrie (7 Mitglieder)
    Wahlgruppe Dienstleistungen (6 Mitglieder)
    Wahlgruppe Handel (5 Mitglieder)
  • Lauf a. d. Pegnitz
    Wahlgruppe Industrie, Verkehr und Entsorgung (5 Mitglieder)
    Wahlgruppe Handel, Hotellerie und Gastronomie (4 Mitglieder)
    Wahlgruppe Dienstleistungen (6 Mitglieder)
  • Landkreis Roth
    Wahlgruppe Industrie (9 Mitglieder)
    Wahlgruppe Handel und Dienstleistung (8 Mitglied)
  • Neustadt/Aisch-Bad Windsheim
    Wahlgruppe Industrie (10 Mitglieder)
    Wahlgruppe Handel (6 Mitglieder)
    Wahlgruppe Dienstleistungen und sonstige nicht erwähnte Wahlgruppen (8 Mitglieder)
  • Rothenburg o. d. Tauber
    Wahlgruppe Industrie (4 Mitglieder)
    Wahlgruppe Handel (4 Mitglieder)
    Wahlgruppe Hotellerie und Gastronomie (3 Mitglieder)
    Wahlgruppe Dienstleistungen, Kreditinstitute und sonstige nicht erwähnte Wahlgruppen (5 Mitglieder)
  • Schwabach
    Wahlgruppe Industrie (4 Mitglieder)
    Wahlgruppe Groß- und Außenhandel, Handelsvertreter und Einzelhandel (4 Mitglieder)
    Wahlgruppe Dienstleistungen (Verlage; Kreditinstitute; Versicherungen; mit allen übrigen nicht erwähnten Wahlgruppen) (6 Mitglieder)
    Wahlgruppe Hotellerie und Gastronomie (1 Mitglied)
  • Stadt Nürnberg
    Wahlgruppe Industrie, Baugewerbe (6 Mitglieder)
    Wahlgruppe Primärer Sektor, Ver- und Entsorgung, Verkehr- und Logistik (2 Mitglieder)
    Wahlgruppe Groß- und Außenhandel, Handelsvertreter, Einzelhandel, Hotellerie und Gastronomie (6 Mitglieder)
    Wahlgruppe Kreditinstitute, Leasing, Versicherungen, sonst. BAFIN-regulierte (1 Mitglied)
    Wahlgruppe Information und Kommunikation, Kultur- und Kreativwirtschaft, Unternehmensverwaltung, unternehmensnahe Dienstleistungen (6 Mitglieder)
    Wahlgruppe Technische- und Immobilien-Dienstleistungen, persönliche und sonstige Dienstleistungen (4 Mitglieder)
  • Weißenburg-Gunzenhause
    Wahlgruppe Industrie (8 Mitglieder)
    Wahlgruppe Handel (6 Mitglieder)
    Wahlgruppe Dienstleistungen und sonstige nicht erwähnte Wahlgruppen (6 Mitglieder)
  • Altdorf
    Industrie (8 Mitglieder)
    Handel und Dienstleistungen mit allen übrigen nicht erwähnten Wahlgruppen (8 Mitglieder)

Die Wahl der IHK-Vollversammlung und der regionalen IHK-Gremien findet vom 24. September bis 22. Oktober 2024 per Briefwahl / elektronischer Wahl statt.

Jedes Mitglied der IHK Nürnberg für Mittelfranken, vom Kleingewerbetreibenden bis zum Vorstand eines Konzerns, kann als gewählte Vertreterin und gewählter Vertreter die Interessen des eigenen Wirtschaftszweigs in die IHK-Vollversammlung und in die regionalen IHK-Gremien vertreten. Wählbar ist, wer das aktive Wahlrecht ausüben darf und volljährig ist.

Die Liste aller Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie unter dem Menüpunkt „Kandidierende„.

Nach der neuen IHK-Wahlordnung kann ein Wahlvorschlag auch nur aus einer einzigen Kandidatur bestehen (Einzelkandidatur). Die Einreichung einer vollständigen Liste wie früher ist nicht mehr erforderlich. Bei den IHK-Gremiumsausschüssen wird meist aus der Mitte des bisherigen Ausschusses ein Kandidatenvorschlag über alle Wahlgruppen vorbereitet, aber auch hier sind Einzelkandidaturen möglich.
Jede wahlberechtigte unternehmerische Person kann in ihrer Wahlgruppe sowohl für die IHK-Vollversammlung als auch für den jeweiligen IHK-Gremiumsausschuss kandidieren. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden auf dem Stimmzettel alphabetisch aufgeführt.
Die förmliche Wahlerklärung finden Sie online www.ihkwahl2024.de/kandidatur

Ihre Wahlerklärung können bis zum 11. Juli 2024 beim Wahlausschuss eingereicht werden. Beratung über den notwendigen Inhalt einer Kandidatur erhalten Sie Ende Mitte Mai 2024 im IHK-Wahlportal unter www.ihkwahl2024.de/kandidatur. ​​​​​​​

Jedes IHK-Mitglied im Bezirk der IHK Nürnberg für Mittelfranken ist aktiv wahlberechtigt. Es gilt das Prinzip: Ein Unternehmen, eine Stimme – unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Großkonzern handelt oder um einen Ein-Personen-Betrieb.

Sind mehrere Personen vertretungsberechtigte Gesellschafter oder Eigentümer eines Unternehmens, kann das aktive Wahlrecht nur einmal ausgeübt werden. Sind bei einer handelsgerichtlich eingetragenen Firma Prokuristen bestellt und im Handelsregister eingetragen, kann das aktive Wahlrecht auch von Prokuristen ausgeübt werden..

Mit dem Erhalt Ihrer Wahlunterlagen erhalten Sie Ihre Zugangsdaten für die Online-Wahl. Sie können mit jedem webfähigen Endgerät (z.B. PC, Laptop oder Smartphone) online abstimmen. Die Wahlwebseite (www.ihkwahl2024.de) steht ab Mai zur Verfügung, die online Wahlmöglichkeit ab 24. September 2024 oder Sie scannen den QR-Code auf den Wahlunterlagen. Die Systemarchitektur ermöglicht eine strickte Trennung von personenbezogenen Daten und dem elektrischen Stimmzettel. Ihr Wahlgeheimnis wird gewahrt und die Zählung Ihrer Stimme erfolgt anonymisiert. Alle Details finden Sie direkt im Online-Wahlportal.

Jedes Wahlberechtigte Unternehmen bekommt einen Stimmzettel entsprechend seiner VV-Wahlgruppenzugehörigkeit und/oder des zugehörigen Gremiumsbezirkes. § 20 Abs. 3 der Wahlordnung regelt die Stimmabgabe: “Der Wahlausübungsberechtigte darf höchstens so viele Kandidaten kennzeichnen, wie in der Wahlgruppe bzw. dem Wahlkreis zu wählen sind. Die von ihm gewählten Kandidaten kennzeichnet er dadurch, dass er jeweils das Feld vor deren Namen auf dem Stimmzettel ankreuzt. Er kann für jeden Kandidaten jeweils nur einmal stimmen.”