Erfahren Sie im interaktiven Video, was die IHK bringt:
Die Parlamente der Wirtschaft
In der IHK-Vollversammlung und den 14 regionalen Gremien der IHK Nürnberg für Mittelfranken setzen sich Unternehmerinnen und Unternehmer für das Gesamtinteresse der mittelfränkischen Wirtschaft ein.
Ihre Stimme zählt
Geben Sie der mittelfränkischen Wirtschaft eine starke Stimme.
Vorne dabei und immer informiert
Enger Austausch mit Politik, Verwaltung und Wirtschaft.
Die Zukunft aktiv mit gestalten
Gemeinsam etwas bewegen und die Weichen für die Zukunft stellen.
Netzwerk und Austausch
Miteinander wachsen und voneinander lernen.
Wer kann kandidieren?
Jedes Mitglied der IHK Nürnberg für Mittelfranken, vom Kleingewerbetreibenden bis zum Vorstand eines Konzerns, kann als gewählte Vertreterin und gewählter Vertreter die Interessen des eigenen Wirtschaftszweigs in die IHK-Vollversammlung und in die regionalen IHK-Gremien vertreten. Wählbar ist, wer das aktive Wahlrecht ausüben darf und volljährig ist.
Wahlerklärungen konnten bis 11. Juli bzw. 29. Juli 2024 (Nachfrist für sechs regionale IHK-Gremien) beim Wahlausschuss eingereicht werden.
Zeitplan zur IHK-Wahl
Alle News zur Wahl
FAQ
Die Wahl der IHK-Vollversammlung und der regionalen IHK-Gremien findet vom 24. September bis 22. Oktober 2024 per Briefwahl / elektronischer Wahl statt.
Jedes Mitglied der IHK Nürnberg für Mittelfranken, vom Kleingewerbetreibenden bis zum Vorstand eines Konzerns, kann als gewählte Vertreterin und gewählter Vertreter die Interessen des eigenen Wirtschaftszweigs in die IHK-Vollversammlung und in die regionalen IHK-Gremien vertreten. Wählbar ist, wer das aktive Wahlrecht ausüben darf und volljährig ist.
Die Liste aller Kandidatinnen und Kandidaten der einzelnen Gremien finden Sie unter dem Menüpunkt „Kandidierende„.
Nach der neuen IHK-Wahlordnung kann ein Wahlvorschlag auch nur aus einer einzigen Kandidatur bestehen (Einzelkandidatur). Die Einreichung einer vollständigen Liste wie früher ist nicht mehr erforderlich. In vielen Wahlgruppen bemühen sich traditionell Verbände um die Einreichung eines Wahlvorschlages. Bei den IHK-Gremiumsausschüssen wird meist aus der Mitte des bisherigen Ausschusses ein Gesamtwahlvorschlag über alle Wahlgruppen vorbereitet, aber auch hier sind Einzelkandidaturen möglich.
Jede wahlberechtigte unternehmerische Person kann in ihrer Wahlgruppe sowohl für die IHK-Vollversammlung als auch für den jeweiligen IHK-Gremiumsausschuss kandidieren. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden auf dem Stimmzettel alphabetisch aufgeführt.
Die förmliche Wahlerklärung finden Sie online www.ihkwahl2024.de/kandidatur
Ihre Wahlerklärung können bis zum 11. Juli 2024 beim Wahlausschuss eingereicht werden. Beratung über den notwendigen Inhalt einer Kandidatur erhalten Sie Ende Mitte Mai 2024 im IHK-Wahlportal unter www.ihkwahl2024.de/kandidatur.
Jedes IHK-Mitglied im Bezirk der IHK Nürnberg für Mittelfranken ist aktiv wahlberechtigt. Es gilt das Prinzip: Ein Unternehmen, eine Stimme – unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Großkonzern handelt oder um einen Ein-Personen-Betrieb.
Mit dem Erhalt Ihrer Wahlunterlagen erhalten Sie Ihre Zugangsdaten für die Online-Wahl. Sie können mit jedem webfähigen Endgerät (z.B. PC, Laptop oder Smartphone) online abstimmen. Die Wahlwebseite (www.ihkwahl2024.de) steht ab Mai zur Verfügung, die online Wahlmöglichkeit ab 24. September 2024 oder Sie scannen den QR-Code auf den Wahlunterlagen. Die Systemarchitektur ermöglicht eine strickte Trennung von personenbezogenen Daten und dem elektrischen Stimmzettel. Ihr Wahlgeheimnis wird gewahrt und die Zählung Ihrer Stimme erfolgt anonymisiert. Alle Details finden Sie direkt im Online-Wahlportal.
IHK-Wahl-Service
Für allgemeine Fragen zur IHK-Wahl wenden Sie sich bitte an den Kunden-Service der IHK Nürnberg für Mittelfranken.
Ansprechpartner für konkrete Fragen zu Ihrer Kandidatur finden Sie unter Kontakt.